Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand des Unternehmens „All in One“ , nachfolgend „Unternehmer“ genannt, ist die Planung und Montage von Einbauküchen und Möbeln, sowie der Handel mit derartigen Bauteilen, Zubehör und genormten Baufertigteilen.
1. Montage
Der Unternehmer übernimmt die Montage von Einbauküchen und Möbeln sowie gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massiv-Wänden, sowie an fachgerecht erstellten Trockenbau-Wänden. Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist allein die Montage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhandenen Bauteile auf gleichem Geschoss die den entsprechenden Auftrag betreffen. Bauteile die ohne Verschulden des Unternehmers nicht am vereinbarten Montagetag vor Ort sind, aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und verringern die vereinbarte Vergütung nicht.
Unsererseits zugsichert wird der Fachgerechte, Passgenaue und Ordnungsgemäße Einbau der Möbel und Anschluß der Elektrogeräte und der Spüle ab Wandanschluß.
Es ist Aufgabe des Kunden, die vom Unternehmer zu montierenden Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen.
Müssen Bauteile an einer Massiv- Wand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Kunde in zumutbaren Umfang verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Unternehmer vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren.
Die Montage erfolgt am vereinbarten Montagetag zwischen 08.00 und 19.00 Uhr. Eventuell gegebene genaue Zeitzusagen innerhalb des Montagetages sind unverbindlich.
Ein Anschluss von Geräten, etc. an Versorgungsanschlüsse erfolgt ausschließlich an bauseitig vorhandene Anschlüsse, die in technisch einwandfreien Zustand, frei zugänglich und in der Nähe der betreffenden Geräte sind. Beim Wiederaufbau einer Küche oder Möbel sind wir berechtigt untüchtige Bauteile wie Siphon, Schrauben, Beschläge, Winkeleisen, flexible Schläuche und Stromkabel usw. durch neue Bauteile kostenpflichtig zu ersetzen.
Kündigt der Kunde den Auftrag später als bis zum 2. Werktag vor dem Montagetermin, so gilt die gesetzliche Regelung. Montageausfallkosten werden bei Ganztagesmontagen auf EURO 150,00 begrenzt.
Der Unternehmer haftet dem Kunden für die durch die Montage entstehenden Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch ihn, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt vorstehende Haftungsbegrenzung nicht, der Unternehmer haftet für solche Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Lieferungen
An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten aus der laufenden Geschäftsverbindung und jedem anderen Vertrag mit dem Käufer vor (Saldovorbehalt).
Lieferzeitangaben sind nur annähernde Angaben und erfolgen nach bestem Ermessen. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. Schadenersatzansprüche, insbesondere für Folgekosten wie z.B. Mietausfälle wegen nicht rechtzeitig erfolgter Lieferung oder Inbetriebnahme sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Für den Transport/ Montage der Möbel sind die notwendigen Freiräume zu schaffen. Zusätzliche De- und Montagearbeiten werden gesondert berechnet.
3. Zahlung
Montageleistungen sind nach Beendigung der Montage, in voller Höhe, vor Ort fällig oder sind ersatzweise binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Mängel die nicht durch fehlerhafte Montage oder fehlende, von uns zu liefernde Teile zustande gekommen sind, berechtigen den Auftraggeber zu keinerlei Minderungen der Zahlung.
Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
Gelieferte Waren werden sofort nach Lieferung,sofern nicht vor Lieferbeginn schriftlich vereinbart, zur Bezahlung fällig. Mängel an gelieferten Waren können, sofern die Lieferung nicht gänzlich abgelehnt wird, mit maximal 10 % des Warenwertes der beschädigten Ware bis zum erfolgten Umtausch einbehalten werden.
4. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von handwerklichen Dienstleistungen. Gelieferte Waren unterliegen der Gewährleistungspflicht des jeweiligen Herstellers bzw.Lieferanten. Diese ist bei Bedarf bei dem entsprechenden Hersteller, oder vom Hersteller autorisierten Kundendienst geltend zu machen. Für die Qualität und Passgenauigkeit der nicht von uns gelieferten Möbel, die Funktion der Elektrogeräte und den Zustand der Wasseranschlüsse
kann unsererseits keine Garantie od. Gewährleistung übernommen werden und muss bei Beanstandungen direkt über den Händler bzw. Lieferanten abgewickelt werden.
5. Rechtswirksamkeit
Gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon kann rechtswirksam nur innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung schriftlich Widerspruch erhoben werden. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam.
Diese Geschäftsbedingungen sind Auftragsgrundlage und Gegenstand der Vertragspartner.